Rechtliche Anforderungen an Websites

Rechtliche Anforderungen an Websites: die Seiten, die deine Website zeigen muss. Auch nach jedem Update.

Rechtliche Anforderungen an Websites laufen meist auf Informationen hinaus, die du veröffentlichen und erreichbar halten musst: wer die Website betreibt, was mit den Daten der Besucher passiert, zu welchen Bedingungen Kunden kaufen und, seit 2025, wie barrierefrei der Dienst ist. Hier steht, was die wichtigsten Gesetze in der EU, in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien und Kalifornien von einer Website verlangen, wie fehlende Angaben verfolgt werden und was sich 2025 geändert hat. Die Seiten zu schreiben ist einmalige Arbeit; sie verlinkt und erreichbar zu halten ist Monitoring.

Die Regeln in Kürze

Sechs Dinge, die eine Website veröffentlichen muss

Zusammengefasst aus den Gesetzestexten. Was für dich gilt, hängt davon ab, wo du tätig bist, wer deine Besucher sind und ob du online verkaufst — dies ist keine Rechtsberatung.

Eine Datenschutzerklärung (DSGVO und UK GDPR)

Wenn du personenbezogene Daten erhebst — über ein Kontaktformular, ein Kundenkonto, einen Newsletter oder Analytics —, verlangen Art. 13 und 14 DSGVO, dass du sagst, wer du bist und wie man dich erreicht, welche Zwecke und Rechtsgrundlagen gelten, wer die Daten erhält, ob sie in Drittländer gehen, wie lange du sie speicherst und welche Rechte Betroffene haben, einschließlich der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die UK GDPR enthält dieselben Pflichten.

Ein Impressum in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das am 14. Mai 2024 § 5 TMG abgelöst hat — Name und Anschrift, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, Register und Registernummer sowie die USt-IdNr., falls vorhanden. Österreich: § 5 E-Commerce-Gesetz, dazu die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz. Schweiz: Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG für alle, die online verkaufen — Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail.

Anbieterangaben in der ganzen EU

Art. 5 der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) verlangt von jedem Online-Diensteanbieter, Name, geografische Anschrift, E-Mail-Adresse, Handelsregister und Registernummer, gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde sowie die USt-IdNr. leicht, unmittelbar und ständig verfügbar zu halten. Sie ist die EU-weite Grundlage des deutschen und österreichischen Impressums.

AGB und Widerrufsbelehrung für Shops

Bevor Verbraucher bestellen, verlangt die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) die wesentlichen Eigenschaften, den Gesamtpreis, die Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht samt Muster-Widerrufsformular. Vertragsbedingungen müssen sich speichern lassen. Seit dem 19. Juni 2026 verlangt die Richtlinie (EU) 2023/2673 zusätzlich eine eindeutig beschriftete Widerrufsfunktion — den „Widerrufsbutton“ — für online geschlossene Verträge.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit (EAA)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act — in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — für E-Commerce und andere Verbraucherdienste. Anhang V verlangt, dass Dienstleister erklären, wie ihr Dienst die Anforderungen erfüllt — in der Praxis eine Erklärung zur Barrierefreiheit, verlinkt im Footer. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Firmenangaben in Großbritannien, Datenschutzerklärung in Kalifornien

Britische Unternehmen müssen auf ihrer Website den eingetragenen Namen, die Registernummer, den Landesteil der Eintragung und die Adresse des eingetragenen Sitzes nennen (Company, LLP and Business (Names and Trading Disclosures) Regulations 2015). In Kalifornien verlangt der CalOPPA von jeder kommerziellen Website, die personenbezogene Daten von Einwohnern Kaliforniens erhebt, eine Datenschutzerklärung, verlinkt mit dem Wort „privacy“ auf der Startseite; Unternehmen im Anwendungsbereich des CCPA brauchen außerdem einen Hinweis bei der Erhebung (Notice at Collection).

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Durchsetzung

Wie fehlende Angaben verfolgt werden

Je nach Regel können Behörden, Mitbewerber, Verbände oder alle drei vorgehen. Drei Beispiele:

Deutschland: Abmahnung und Bußgeld bis 50.000 €

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum verstößt gegen § 5 DDG und kann nach § 33 DDG mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Es ist außerdem ein klassischer Grund für eine Abmahnung — mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Seit 2020 können Mitbewerber für solche Verstöße gegen Informationspflichten keine Kosten mehr verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG), Wirtschafts- und Verbraucherverbände dagegen schon.

DSGVO: bis 20 Mio. € oder 4 %

Wer die nach Art. 13 und 14 erforderlichen Informationen nicht gibt, fällt in die höhere Bußgeldstufe der DSGVO: bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist (Art. 83 Abs. 5). Datenschutzbehörden werden auf Beschwerden hin tätig — und eine fehlende Datenschutzerklärung fällt jedem Besucher auf.

Der OS-Link: jetzt ein Risiko

Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 verpflichtete Online-Händler, auf die OS-Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung zu verlinken. Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat sie zum 20. Juli 2025 aufgehoben, dem Tag, an dem die Plattform abgeschaltet wurde — der Link musste also weg. Ein Link auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt, kann als irreführende Information gewertet werden — und er steht oft in einem Footer, in AGB oder einem Impressum, das seitdem niemand geöffnet hat.

Wo Relvato hilft

Die Seiten zu schreiben ist ein Projekt. Sie erreichbar zu halten ist Monitoring.

Rechtstexte ändern sich selten, die Links darauf schon. Ein Theme-Wechsel, ein Footer-Widget, eine Page-Builder-Vorlage oder eine Migration kann sie still entlinken oder kaputt machen. So behältst du den Überblick:

01

Die passenden Seiten veröffentlichen

Kläre, welche Regeln dort gelten, wo du tätig bist — mit einer Anwältin oder einem Anwalt oder einem Rechtstexte-Dienst, den du aktuell hältst —, und veröffentliche eine Datenschutzerklärung, AGB, wenn du verkaufst, ein Impressum in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn der EAA für dich gilt.

02

Von jeder Seite verlinken

Setz sie in den Footer und verlinke AGB und Widerrufsbelehrung auch im Checkout. Steht der alte OS-Link noch da, entferne ihn.

03

Den Text prüfen, wenn sich die Website ändert

Ein neues Formular, ein neuer Tracker, Zahlungsanbieter oder Hoster kann ändern, was in deiner Datenschutzerklärung stehen muss. Bewahre jede Fassung mit Datum auf.

04

Relvato die Links überwachen lassen

Der Monitor „Rechtstexte“ von Relvato findet Datenschutzerklärung, AGB, Impressum und weitere Rechtstexte, prüft, ob jede Seite lädt und Text enthält, und meldet eine fehlende Pflichtseite oder einen übrig gebliebenen OS-Link — wöchentlich und nach WordPress-, Theme-, Plugin- und WooCommerce-Updates.

Ehrliche Grenzen

Was Monitoring dir nicht sagen kann

Relvato kann dir sagen, dass eine Seite da, erreichbar und nicht leer ist, dass dein Impressum eine E-Mail-Adresse und eine Postanschrift nennt und dass ein OS-Link verschwunden ist. Es kann dir nicht sagen, ob der Text stimmt: ob deine Datenschutzerklärung jeden Zweck und jeden Empfänger nennt, ob deine AGB halten, ob dein Impressum für deine Rechtsform vollständig ist oder welche Gesetze überhaupt für dein Unternehmen gelten. Dafür brauchst du eine Anwältin oder einen Anwalt oder einen Rechtstexte-Dienst, den du aktuell hältst. Relvatos Teil ist, dafür zu sorgen, dass die Seiten, die du geschrieben hast, nicht still von der Website verschwinden.

Fragen

Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an Websites

Braucht jede Website eine Datenschutzerklärung?

Fast jede Website, die personenbezogene Daten erhebt — und das tun die meisten: ein Kontaktformular, eine Newsletter-Anmeldung, ein Kundenkonto, Analytics. Nach der DSGVO müssen die Informationen bei der Erhebung gegeben werden. In Kalifornien verlangt der CalOPPA eine veröffentlichte Datenschutzerklärung von jeder kommerziellen Website, die personenbezogene Daten von Einwohnern Kaliforniens erhebt, egal wo das Unternehmen sitzt.

Braucht meine Website ein Impressum?

In Deutschland gilt § 5 DDG für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste — in der Praxis für die meisten Firmen- und Freiberufler-Websites, mit oder ohne Shop. Rein private Websites fallen nicht darunter. Österreich (E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz) und die Schweiz (UWG, für alle, die online verkaufen) haben ähnliche Regeln. Im Rest der EU verlangt Art. 5 der E-Commerce-Richtlinie viele derselben Angaben, oft auf einer Seite „Legal notice“ oder „Rechtliche Hinweise“.

Brauche ich den OS-Link noch?

Nein — entferne ihn. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, und die Pflicht zum Link wurde mit ihr aufgehoben. Eigene Regeln zur alternativen Streitbeilegung können weiterhin verlangen, dass du angibst, ob du an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnimmst; dieser Hinweis ist etwas anderes als der OS-Link.

Was muss eine britische Website zeigen?

Eine Datenschutzerklärung nach der UK GDPR, wenn du personenbezogene Daten erhebst, und bei einer Gesellschaft den eingetragenen Namen, die Registernummer, den Landesteil der Eintragung und die Adresse des eingetragenen Sitzes. Onlineshops müssen außerdem vorvertragliche Informationen und eine Widerrufsbelehrung nach den Consumer Contracts Regulations 2013 geben.

Kann Relvato meine Website rechtssicher machen?

Das kann kein Tool, und wir behaupten es nicht. Ob deine Seiten das Richtige sagen, ist eine Rechtsfrage. Relvato überwacht den Teil, den Software sehen kann: dass die Pflichtseiten existieren, von deinen wichtigsten Seiten verlinkt sind, laden und Text enthalten, und dass ein Link auf eine abgeschaltete Plattform nicht stehen bleibt, nachdem du ihn entfernen wolltest.

Was kostet das?

Das Monitoring der Rechtstexte ist in jedem Tarif enthalten, auch im Free-Tarif. Im Free-Tarif startest du die Läufe selbst oder lässt sie wöchentlich laufen; Pro führt sie zusätzlich nach Updates erneut aus.

Quellen

Diese Seite fasst die Regeln für Website-Betreiber zusammen; sie ist keine Rechtsberatung. Was in welchem Umfang für dich gilt, hängt von deinem Land, deinem Unternehmen und deinen Besuchern ab — frag eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Website hinzufügen, ersten Scan starten: Relvato listet die Rechtstexte, die es findet, und die Pflichtseiten, die fehlen. In jedem Tarif enthalten, auch im Free-Tarif.